individuelle Leistungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Dabei kann es sich sowohl um Pflicht- und Angebotsvorsorgen, als auch um Wunschvorsorgen handeln.

 

Beispiele für solche Vorsorgen sind Bildschirmvorsorge (nach DGUV Grundsatz G37), Lärmvorsorge (nach DGUV Grundsatz G20), Vorsorge für Atemschutzträger (nach DGUV Grundsatz G26), Vorsorge bei Reisen in Tropen oder Subtropen (nach DGUV Grundsatz G35), Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefahr (nach DGUV Grundsatz G42), verschiedene Gefahrstoffvorsorgen und viele weitere.

 

Entsprechend der arbeitsmedizinischen Regel 6.3 wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

 

Eignungsuntersuchung

 Durchführung von Eignungsuntersuchungen.

 

Hierzu zählen insbesondere die Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für Führerscheinklasse C (LKW; augenärztlicher und ärztlicher Teil an einem Termin), die Eignungsuntersuchungen nach DGUV Grundsatz 25 für Fahr- und Steuertätigkeiten wie z.B. dem Fahren von Gabelstaplern und anderen Flurförderfahrzeugen oder die Eignungsuntersuchungen für Arbeiten mit Absturzgefahr nach DGUV Grundsatz G41.

 

Für den Mitarbeiter wird eine Eignungsbescheinigung ausgestellt, Unterlagen zur Führerscheinverlängerung werden sofort ausgehändigt.


Arbeitsmedizinische Beratung

Individuelle Beratung zu verschiedenen arbeitsmedizinischen Themen.

 

Hierzu zählen z.B. das betriebliche Eingliederungsmanagement, welches nach gesetzlichen Vorgaben jedem Mitarbeiter, welcher mehr als 42 Tage im Jahr arbeitsunfähig war, angeboten werden muss. Auch Fragen des Mutterschutzes können beantwortet werden, wie z.B. der Immunschutz der Schwangeren bei Arbeiten mit Infektionsgefährdung oder Fragen zum ärztlichen Beschäftigungsverbot bei individuellen gesundheitlichen Problemen der werdenden Mutter. Auch Fragen zu arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten werden in diesem Rahmen erörtert.

Reisemedizinische Beratung

Medizinische Beratung vor privaten oder dienstlichen Reisen aller Art.

 

Nach Vorgabe der ArbMedVV müssen alle Mitarbeiter, welche in die Tropen oder Subtropen reisen, eine arbeitsmedizinische Beratung inklusive Reiseberatung erhalten (Pflichtvorsorge nach ArbMedVV). Unter Umständen kann zusätzlich eine körperliche Untersuchung angeraten werden.

 

Auch bei privaten Reisen, insbesondere wenn diese Sie in die Tropen oder Subtropen führen oder wenn extreme körperliche Belastungen wie Höhenbergsteigen oder Sporttauchen zu Ihren geplanten Urlaubsaktivitäten zählen, ist eine vorherige reisemedizinische Beratung zu empfehlen.

 

Da in vielen Fällen die Durchführung von Reiseimpfungen notwendig ist, sollte die Reiseberatung mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt stattfinden, so dass rechtzeitig ein ausreichender Immunschutz aufgebaut werden kann.