Anlassbezogene Betreuung

Für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist es ausreichend, im Bedarfsfall einen Betriebsarzt hinzuzuziehen.

 

Solche Anlässe sind zum Beispiel:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Einordnung von Gefahrstoffen
  • Unterstützung bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung
  • Unterstützung in Fragen des Mutterschutzes
  • Unterstützung in Fragen des betrieblichen Eingliederungsmanagments
  • Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
  • uvm.

Je nach Fragestellung berate ich Sie gerne telefonisch oder bei Ihnen vor Ort (mit Betriebsbegehung). Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine arbeitsmedizinische Stellungnahme. Untersuchungen und Beratungen von Mitarbeitern führe ich entweder bei Ihnen vor Ort oder in meiner Sprechstunde (siehe unten) durch.