So vielfältig wie die Unternehmen und Arbeitsplätze in der Region, so vielfältig sind auch die Ansprüche an die arbeitsmedizinische Betreuung.
Erarbeiten Sie gemeinsam mit mir ein zu Ihrem Betrieb passendes Betreuungskonzept.
Nach den gesetzlichen Grundlagen setzt sich die betriebsärztliche Betreuung dabei stets aus der Grundbetreuung mit festgelegten Mindesteinsatzzeiten und der bedarfsorientierten betriebsspezifischen Betreuung zusammen.
Wichtige Pfeiler der arbeitsmedizinischen Betreuung sind dabei in meinen Augen:
Mein Leistungsspektrum erstreckt sich über alle Aufgaben aus §3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und sämtliche Bereiche der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Des Weiteren werden alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) abgedeckt.
Die Betreuung erfolgt in der Regel in Ihrem Betrieb vor Ort. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Beratung und Untersuchung in meiner Sprechstunde (siehe unten).