individuelle Leistungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Dabei kann es sich sowohl um Pflicht- und Angebotsvorsorgen, als auch um Wunschvorsorgen handeln.

 

Beispiele für solche Vorsorgen sind Bildschirmvorsorge (nach ehem. DGUV Grundsatz G37), Lärmvorsorge (nach ehem. DGUV Grundsatz G20), Vorsorge für Atemschutzträger (nach ehem. DGUV Grundsatz G26), Vorsorge bei Reisen in Tropen oder Subtropen (nach ehem. DGUV Grundsatz G35), Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefahr (nach ehem. DGUV Grundsatz G42), verschiedene Gefahrstoffvorsorgen und viele weitere.

 

Entsprechend der arbeitsmedizinischen Regel 6.3 wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

 

Eignungsuntersuchung

 Durchführung von Eignungsuntersuchungen.

 

Hierzu zählen insbesondere die Eignungsuntersuchungen nach ehem. DGUV Grundsatz 25 für Fahr- und Steuertätigkeiten wie z.B. dem Fahren von Gabelstaplern und anderen Flurförderfahrzeugen, die Eignungsuntersuchungen für Arbeiten mit Absturzgefahr nach ehem. DGUV Grundsatz G41, die Vorsorge inkl. Eignungsuntersuchung für Träger von schwerem Atemschutz nach ehem. DGUV Grundsatz G26.3 oder die Eignungsuntersuchung nach SprengG.

 

Es wird eine Eignungsbescheinigung ausgestellt.


Fahrerlaubnisverordnung

Durchführung von Eignungsuntersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

 

Wir führen in unserer arbeitsmedizinischen Praxis die Untersuchungen nach FeV für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, T, L durch. An einem Termin können Sie bei uns den ärztlichen und augenärztlichen Teil der Untersuchung absolvieren.

 

 

Die notwendigen Unterlagen für die Führerscheinverlängerung werden nach dem Termin sofort ausgehändigt.

Sportbootführerschein

Durchführung von Untersuchungen zum medizinischen Tauglichkeitsnachweisen für den Sportbootführerschein.

 

Für den Erwerb des Sportbootführerscheins ist die Vorlage eines medizinischen Tauglichkeitsnachweis vorgeschrieben. Die entsprechenden Untersuchungen inklusive Hör- und Sehtest können Sie in unserer Praxis durchführen.

 

 

Es wird ein ärztliches Attest zum medizinischen Tauglichkeitsnachweis ausgestellt.


Tauchtauglichkeit

Durchführung von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen nach den Vorgaben der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.).

 

Um Tauchunfällen vorzubeugen, empfiehlt die GTÜM e.V. Hobby-Tauchern regelmäßige körperliche Untersuchungen. Teilweise sind diese als Eignungsuntersuchung z.B. vor der Teilnahme an Tauchkursen vorgeschrieben. Für Berufstaucher sind diese Gesundheitschecks ebenfalls in der ArbMedVV als Pflichtvorsorgen vorgesehen. Wir halten uns bei den Untersuchungen an die Vorgaben der GTÜM e.V..

 

 

Es wird ein offizielles Tauglichkeitszertifikat der GTÜM e.V. ausgestellt.

Gelbfieberimpfung

Durchführung von Impfungen gegen Gelbfieber.

 

Als amtlich anerkannte Gelbfieberimpfstelle führen wir Gelbfieberimpfungen sowie weitere spezielle Reiseimpfungen wie Impfungen gegen Tollwut, Cholera, Typhus, Dengue oder Chikungunya durch.

 

 

Im Rahmen der Impfung wird ein Gelbfieber-Impfzertifikat ausgestellt bzw. eine Eintragung im Impfausweis vorgenommen.


Arbeitsmedizinische Beratung

Individuelle Beratung zu verschiedenen arbeitsmedizinischen Themen.

 

Hierzu zählen z.B. das betriebliche Eingliederungsmanagement, welches nach gesetzlichen Vorgaben jedem Mitarbeiter, welcher mehr als 42 Tage im Jahr arbeitsunfähig war, angeboten werden muss. Auch Fragen des Mutterschutzes können beantwortet werden, wie z.B. der Immunschutz der Schwangeren bei Arbeiten mit Infektionsgefährdung oder Fragen zum ärztlichen Beschäftigungsverbot bei individuellen gesundheitlichen Problemen der werdenden Mutter. Auch Fragen zu arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten werden in diesem Rahmen erörtert.

Reisemedizinische Beratung

Medizinische Beratung vor privaten oder dienstlichen Reisen aller Art.

 

Nach Vorgabe der ArbMedVV müssen alle Mitarbeiter, welche in die Tropen oder Subtropen reisen, eine arbeitsmedizinische Beratung inklusive Reiseberatung erhalten (Pflichtvorsorge nach ArbMedVV). Unter Umständen kann zusätzlich eine körperliche Untersuchung angeraten werden.

 

Auch bei privaten Reisen, insbesondere wenn diese Sie in die Tropen oder Subtropen führen oder wenn extreme körperliche Belastungen wie Höhenbergsteigen oder Sporttauchen zu Ihren geplanten Urlaubsaktivitäten zählen, ist eine vorherige reisemedizinische Beratung zu empfehlen.

 

Da in vielen Fällen die Durchführung von Reiseimpfungen notwendig ist, sollte die Reiseberatung mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt stattfinden, so dass rechtzeitig ein ausreichender Immunschutz aufgebaut werden kann.